Immobiliengutachter Software für Erbrechtsanwälte & Notare.
Erstellen Sie eigene ImmoWertV-konforme Wertindikationen direkt in Ihrer Kanzlei — mit juristisch belastbarer Dokumentation für Teilungsversteigerungen, Erbschaftsteuer-Erklärungen und Pflichtteilsberechnungen.
Ihre Herausforderung
Erbauseinandersetzungen blockieren Sie oft wochenlang auf externe Gutachten — mit In-House-Bewertung ziehen Sie Mandate deutlich schneller zum Abschluss.
Unser Hebel
Für Pflichtteilsberechnungen nach §§2311 ff. BGB reicht häufig eine belastbare Wertindikation — ein Vollgutachten ist nur bei Streit unter Erben nötig.
Ihr Vorteil
Erbschaftsteuer-Erklärungen verlangen Immobilienwerte innerhalb von 3 Monaten nach Erbfall — Nachfristen kosten Sie Mandantenzufriedenheit.
Was im Pro-Paket der Software-Suite enthalten ist.
Als Erbrechtsanwalt oder Notar brauchen Sie in jedem Nachlassverfahren belastbare Immobilienwerte — aber externe Sachverständige blockieren die Erbauseinandersetzung oft um 6-12 Wochen.
Juristisch belastbare Wertindikationen nach ImmoWertV
Bewertung für Erbschaftsteuer (§§ 176-198 BewG) automatisiert
Pflichtteilsberechnung nach BGB mit Stichtagsbewertung
Mehrfachnutzung über unbegrenzte Nachlassakten
Export in kanzleitaugliches PDF mit Ihrem Briefkopf
DATEV- und Legalvisio-Schnittstellen für Fristenmanagement
Software-Module für Erbrechtsanwälte & Notare.
Sechs Kernmodule der Suite, die wir speziell für Erbrechtsanwälte & Notare konfigurieren — alle ImmoWertV-Verfahren abgedeckt, gerichtsfest dokumentiert.
Gutachten-Editor (WYSIWYG)
Erstellen Sie normkonforme Gutachten mit unserem visuellen Editor. Drag-and-Drop, automatische Nummerierung und Echtzeit-Vorschau machen die Gutachtenerstellung intuitiv.
Bewertungsrechner
Berechnen Sie Immobilienwerte nach allen gängigen Verfahren auf Knopfdruck. Der integrierte Rechner unterstützt Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert mit automatischer Plausibilitätsprüfung.
3-Verfahren-Modul
Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren in einem integrierten Modul. Automatische Gewichtung und Plausibilitätsabgleich sorgen für rechtssichere Ergebnisse.
ImmoWertV-Modul
Vollständige Umsetzung der Immobilienwertermittlungsverordnung in der Software. Alle Bewertungsverfahren, Normkurven und Berechnungsformeln sind aktuell implementiert.
BelWertV-Modul
Beleihungswertermittlung nach BelWertV für Bankengutachten. Automatische Berechnung des nachhaltigen Ertragswerts und Sachwerts mit bankspezifischen Parametern.
GEG-Modul
Gebäudeenergiegesetz-konforme Bewertung mit integrierter Energieeffizienzanalyse. Berechnen Sie den Einfluss energetischer Sanierungen auf den Immobilienwert.
„Wir haben die Durchlaufzeit unserer Erbauseinandersetzungen von 18 auf 9 Wochen halbiert. Die In-House-Bewertung ersetzt externe Gutachter in 70 Prozent der Fälle — Mandanten sind sichtbar zufriedener."
RA Dr. Christina L.
Fachanwältin für Erbrecht, Frankfurt
Fragen von Erbrechtsanwälte & Notare.
Klare Antworten auf die häufigsten Themen aus Erstgesprächen mit Sachverständigen-Praxen und Bewertungsabteilungen.
Ist die Bewertung für Erbschaftsteuer-Erklärungen akzeptiert?
Für die Erstanmeldung beim Finanzamt (§ 30 ErbStG): in den meisten Fällen ja. Die Bewertung folgt §§ 176-198 BewG und liefert die steuerrechtlich geforderten Wertindikationen. Bei Nachfragen des Finanzamts oder bei Spezialimmobilien empfiehlt sich ein Vollgutachten — bis dahin gewinnen Sie wertvolle Zeit.
Wie unterscheidet sich eine Wertindikation von einem Vollgutachten?
Die Wertindikation ist eine methodisch saubere Schätzung nach ImmoWertV ohne Ortsbesichtigung. Sie reicht für Pflichtteilsberechnungen, Erbauseinandersetzungen im Einvernehmen und Erbschaftsteuer. Ein Vollgutachten (mit Ortstermin, Grundbuchauszug, Baumängelanalyse) ist Pflicht bei Gericht, Teilungsversteigerung oder Streit — dann vermitteln wir einen bestellten Sachverständigen.
Wie rechnen wir die Bewertung gegenüber Mandanten ab?
Die Bewertung ist für Sie als Kanzlei ein Betriebsmittel (~290 €/Monat pauschal). Gegenüber Ihren Mandanten berechnen Sie eine Auslage (typisch 150-300 € pro Bewertung) oder verrechnen die Bewertung als Teil Ihres RVG-Honorars für die Erbauseinandersetzung. Reine Weiterfakturierung ist zulässig, da es sich um keine Tätigkeit nach BRAO § 49b handelt.
Können wir die Bewertungen im DATEV-/Legalvisio-Workflow integrieren?
Ja. Bewertungen werden automatisch in der Mandantenakte als PDF archiviert, Fristen für Erbschaftsteuer-Anmeldung (§ 30 ErbStG, 3 Monate) landen in Ihrem Fristenkalender. Schnittstellen zu DATEV, Legalvisio, RA-MICRO und AnNoText sind vorhanden. Setup dauert typisch 3-5 Werktage.
Andere Profile, gleicher Anspruch.
Wir konfigurieren die Software-Suite für jede Praxisgröße — wählen Sie Ihr Profil.
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Kostenlose Erstberatung — wir klären in 30 Minuten, welches Modul-Setup für Ihre Bewertungs-Praxis passt.